Schließkraftmessung bei kraftbetätigten Toren: Mehr Sicherheit für Torsysteme in der Industrie

Seien es Sektionaltore, Schiebetore oder Rolltore, Toranlagen stellen einen essentiellen Teil des betrieblichen Ablaufes dar. Als selbstverständlicher Bestandteil eines jeden Betriebes wird ihnen im hektischen Arbeitsalltag allerdings selten hinsichtlich Funktion und Sicherheit Aufmerksamkeit geschenkt. Deshalb werden als Konsequenz dieser Vernachlässigung in der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 nun seit 2013 strengere Richtlinien, was die Prüfung der Schließkräfte an Toranlagen belangt, festgesetzt.

Gerät zur Schließkraftmessung
Gerät zur Schließkraftmessung

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 postuliert grundsätzliche Schutzziele für Torsysteme in der Industrie. Da es für kraftbetätigte Tore keine Brandschutzverordnungen gibt, sind die Regelungen der Arbeitsstätten ASR A1.7 entsprechend handlungsweisend für den Betrieb kraftbetätigter Tore.

Diese Arbeitsstättenregel meint in der Praxis, dass kraftbetätigte Tore und Türen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, sowie regelmäßig einmal jährlich sachgerecht auf ihren sicheren Zustand hin geprüft werden müssen. Die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen (in der Regel an Haupt- und Nebenschließkanten) dürfen bei der Inbetriebnahme der Tore nicht überschritten werden. Die Ergebnisse dieser Schließkraftmessung müssen dokumentiert und am Betriebsstandort aufbewahrt werden. Diese Gesetzgebung gilt für alle Toranlagen, die in Selbsthaltung bzw. mit Schließautomatik betrieben werden, auch für Bestandstore.

Ziel der Regelungen zur Schließkraftmessung

Torsysteme dürfen die vom Gesetz vorgeschriebene maximale Schließkraft nicht überschreiten, da bei einer möglichen Kollision zwischen Tor und Mensch gewährleistet werden soll, dass typische Verletzungen wie Knochenbrüche und Quetschungen, verursacht durch zu große Kräfte bei der Schließung, vermieden werden. Damit eine einwandfreie und risikofreie Funktion des Torsystems gesichert werden kann, müssen die statischen und dynamischen Kräfte am Tor regelmäßig überprüft und die Torsysteme gewartet werden.

Empfehlungen für die Prüfung der Torsysteme

Ein von ASSA ABLOY Entrance Systems (vormals Crawford hafa GmbH) erhobener Datenbestand belegt: Prüfungen mehrerer Tausend Toranlagen in Deutschland zeigen, dass trotz der gesetzlichen Regelungen immer noch jedes 4. Tor die zulässigen Schließkräfte überschreitet. Vernachlässigungen solcher Art können schwerwiegende Folgen haben, dabei lässt sich die Schließkraftmessung oft schon mit geringem Aufwand zusammen mit der regulären jährlichen Wartung von einem Servicetechniker vollziehen. Manche Firmen bieten diesen Service kostenlos im Rahmen der normalen Wartung an, andere Wartungsfirmen bieten die Schließkraftmessung als Zusatzleistung im Rahmen der regulären Wartung an.

Schließkraftmessung an einer Toranlage
Schließkraftmessung an einer Toranlage

Messungen der Kräfte werden an den Schließkanten des Tores vorgenommen, der zeitliche Kraftverlauf wird notiert, dabei darf die dynamische Kraft nicht über 400 Newton (40kg) und die Restkraft nicht über 25 Newton betragen. Der ttz-Torverband empfiehlt eine Prüfung in Höhe von 50 mm und/oder 300mm.

Zusätzlich zur Schließkraftmessung an der Schließkannte, muss auch das Reversieren der Toranlage überprüft werden. Auch eine Prüfung der Torsteuerung im Hinblick auf gültige Normen muss regelmäßig erfolgen. Eine alleinige Beurteilung der Sicherheit des Torsystems nur durch die Schließkraftmessung ist nämlich weder sinn- noch verantwortungsvoll. Eine sicherheitstechnische Überprüfung der Toranlage beinhaltet immer eine Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Bestandteile der Toranlage, eine regelmäßige Wartung der gesamten Toranlage ist deswegen unumgänglich.

Justierung der Schließkräfte nach der Arbeitsstättenregel

Gemäß der Arbeitsstättenregel sind Betreiber von Toranlagen dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeiten an den Torsystemen durchführen zu lassen und vorhandene Mängel umgehend beseitigen zu lassen. Überschreiten die Schließkräfte an der Toranlage die maximal zugelassenen Werte, müssen Justierungen vorgenommen werden.

Beispielsweise muss die Funktion der Schaltleiste geprüft und im Zweifelsfall ausgetauscht werden. Außerdem müssen Federn geprüft und eingestellt werden, um den Gewichtsausgleich wieder herzustellen. Natürlich muss auch die Funktion der Bremsen überprüft und die Schließgeschwindigkeit angepasst werden.

Überprüfung der Werte einer Schließkraftmessung
Überprüfung der Werte einer Schließkraftmessung

75 Prozent aller vorhandenen Mängel an den Toranlagen lassen sich meist sofort vor Ort von den zuständigen Servicetechnikern beseitigen. Bei rund jedem vierten Tor, das die Bestimmungen der Arbeitsstättenregel überschreitet, müssen Motor, Steuerung oder Lichtgitter ausgetauscht werden, wobei der Investitionsaufwand trotzdem weiterhin vergleichsweise gering bleibt und sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegt. Laut Klaus-Dieter Petersen von ASSA ABLOY Entrance Systems, der bereits seit als 1996 Technischer Leiter und Qualitätsbeauftragter von Crawford hafa – der heutigen ASSA ABLOY Entrance Systems Germany GmbH – tätig ist, muss ein kompletter Austausch der Tore nur sehr selten vorgenommen werden. Meist ist eine Instandhaltung der Tore mit von den Servicetechnikern mitgeführten Ersatzteilen schnell und relativ unkompliziert möglich.

Schutz durch Lichtschranken an der Toranlage

Schließkraftmessung an einem Tor
Schließkraftmessung an einem Tor

Um einen noch umfangreicheren Schutz für Mitarbeiter, Lieferanten, etc. zu garantieren und Torsysteme dauerhaft zu überwachen, empfiehlt sich in der Industrie des Weiteren der Einsatz von für den Personenschutz zugelassenen Lichtschranken.

Der Lichtstrahl verläuft vor dem Gummiprofil des Tores und erkennt Hindernisse berührungslos, die Schließkräfte werden erheblich gesenkt, eine zusätzliche Prüfung der Schließkräfte kann dadurch entfallen.

Betreiber haftet im Schadensfall

Bei schuldhafter Unterlassung der Schließkraftmessung drohen dem Betreiber Konsequenzen. Betreiber, die ihre Toranlagen nicht ordnungsgemäß prüfen lassen, werden vor Gericht für jegliche Schäden haftbar gemacht, falls es zu einem Unfall mit den Toranlagen kommen sollte. Versicherungen übernehmen entstandene Schäden nicht. Ein vorbeugendes und notwendig korrektes Handeln ist demnach von äußerster Wichtigkeit.

Dies ist ein Gastbeitrag, der von ASSA ABLOY Entrance Systems bereitgestellt wurde. Mehr Informationen zu ASSA ABLOY Entrance Systems finden Interessierte hier.

Fotos: © ASSA ABLOY AB

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1 Gedanke zu „Schließkraftmessung bei kraftbetätigten Toren: Mehr Sicherheit für Torsysteme in der Industrie“

  1. Danke für diesen spannenden Beitrag zur Schließkraft von Toren. Interessant zu lesen, wie viele Schutzmechanismen es gibt und dass im Schadensfall der Betreiber haftet. Mein Bruder hat kürzlich in seiner Lagerhalle ein ASR A 1.7 Tor montieren lassen, um seine Sicherheitsstandards zu erhöhen.

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